Papst

Papst

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Papst [pa:pst], der; -[e]s, Päpste ['pɛ:pstə]:
in Rom residierendes Oberhaupt der katholischen Kirche:
die Osterbotschaft des Papstes.
Syn.: Heiliger Vater, Pontifex maximus.

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Papst 〈m. 1uder Bischof von Rom als das Oberhaupt der kathol. Kirche ● wer den \Papst zum Vetter hat ... 〈fig.; umg.〉 wer gute Beziehungen hat ... [mhd. babest (13. Jh.), vorher babes <spätahd. babes; vermittelt vermutl. durch afrz. papes <kirchenlat. papa „Vater“ (Anrede für Bischöfe, Patriarchen, Äbte u., seit Ende des 5. Jh., Titel des Bischofs von Rom)]

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Papst , der; -[e]s, Päpste [mhd. bābes(t), spätahd. bābes < kirchenlat. papa = Bischof (von Rom) < lat. papa < griech. páppa = Vater, Lallwort der Kinderspr.]:
Oberhaupt der katholischen Kirche (u. Bischof von Rom):
eine Audienz beim P.;
das Dogma von der Unfehlbarkeit des -es;
die Ansprache P. Johannes Pauls II. [des Zweiten]/des -es Johannes Paul II. [des Zweiten];
päpstlicher sein als der P. (ugs.; strenger, unerbittlicher sein als der dazu Berufene, der Verantwortliche);
in Rom gewesen sein und nicht den P. gesehen haben (bildungsspr.; die Hauptsache versäumt haben).

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Papst
 
[aus kirchenlateinisch papa »Bischof (von Rom)«, von lateinisch papa »Vater«], das Oberhaupt der katholischen Kirche mit den amtlichen Titeln »Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt«. Ehrentitel und Anrede ist »Heiliger Vater«, Selbstbezeichnung oft »servus servorum Dei« (»Diener der Diener Gottes«; erstmals im 6. Jahrhundert). Andere dem Papst vorbehaltene Titel, die seine Stellung innerhalb der kirchlichen Hierarchie kennzeichnen sollen, sind »Summus Pontifex« (seit dem 13. Jahrhundert) und Pontifex Maximus (seit dem 14. Jahrhundert). - Hinsichtlich seiner kirchenrechtlichen Stellung ist der Papst in der katholischen Kirche der Träger der obersten Leitungsvollmacht und (seit 1870) im Rahmen des kirchlichen Lehramtes der unfehlbaren Lehrautorität in Glaubensfragen (Unfehlbarkeit); hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Stellung ein Souverän eigenen Rechts mit allen sich daraus ergebenden Befugnissen (Heiliger Stuhl). - Nach katholischem Verständnis steht der Papst in der direkten und ununterbrochenen Nachfolge des Apostels Petrus, woraus theologisch (heute exegetisch nicht unumstritten) unter ausdrücklicher Berufung auf Matthäus 16, 17-19 (auch nach dem 2. Vatikanischen Konzil) sein Petrusamt, der päpstliche Anspruch auf die höchste apostolische Amtsgewalt in der Ökumene abgeleitet wird. (Primat des Papstes).
 
Die Papstwahl erfolgte im 1. Jahrtausend durch den Klerus und das Volk von Rom. Nikolaus II. beschränkte die Wahl 1059 auf die Kardinalbischöfe; das 3. Laterankonzil (1179) forderte für die Gültigkeit eine Zweidrittelmehrheit. Die neueste Ordnung der Papstwahl wurde 1975 von Paul VI. erlassen (Konklave). Ob der Papst seinen Nachfolger bindend bestimmen könne (Designation), ist strittig. Freiwillige Resignation eines Papstes (Cölestin V.) ist möglich, seine erzwungene Absetzung (durch ein Gericht oder Konzil) seit dem Mittelalter umstritten. Als Gegenpapst wird in der Kirchengeschichtsschreibung derjenige bezeichnet, der eine Papstwahl annimmt, obwohl ein Papst bereits nach kanonischem Recht gewählt ist (oft nicht zu entscheiden). Seit dem 11. Jahrhundert legt der neu gewählte Papst seinen bürgerlichen Namen ab und nimmt einen Papstnamen an (Ausnahmen: Hadrian VI. und Marcellus II.). Den ersten Doppelnamen trug Johannes Paul I.(Übersicht S. 544)
 
Literatur: Papsttum.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
staufisches Kaisertum gegen universales Papsttum: Herren der ganzen Christenheit?
 
Papsttum: Höhepunkt und Fall der päpstlichen Macht im Mittelalter
 
Armutsstreit: Arme oder reiche Kirche?
 
Avignonesisches Exil (1309 bis 1376): Die Päpste in Avignon
 
Abendländisches Schisma: Päpste in Rom, Avignon und Pisa
 
Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
 
Avignon und die französischen Päpste
 

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Papst, der; -[e]s, Päpste [mhd. bābes(t), spätahd. bābes < kirchenlat. papa = Bischof (von Rom) < lat. papa < griech. páppa = Vater, Lallwort der Kinderspr.]: Oberhaupt der katholischen Kirche (u. Bischof von Rom): die Kardinäle wählen den P.; das Dogma von der Unfehlbarkeit des -es; die Ansprache P. Johannes Pauls II. [des Zweiten]/des -es Johannes Paul II. [des Zweiten]; eine Audienz beim P.; ein Italiener wurde zum P. gewählt; R in Rom gewesen sein und nicht den P. gesehen haben (bildungsspr.; die Hauptsache versäumt haben); Ü er war ein P. (tonangebend, führend) auf dem Gebiet der Literaturkritik; Der Medienjurist und Rechtsanwalt verdankte seinen Aufstieg zum P. des deutschen Presserechts der Entdeckung einer Modernitätslücke (Spiegel 7, 1987, 212); *päpstlicher sein als der P. (strenger, unerbittlicher sein als der dazu Berufene, der Verantwortliche).

Universal-Lexikon. 2012.

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